Blaulicht und Martinshorn - Was tun?
Nähert sich ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn, so ist diesem sofort "freie Bahn" zu schaffen. Soweit so gut, aber wie geht das richtig?
In der Straßenverkehrsordnung (§35 StVO) ist die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten beschrieben.
Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl das Blaulicht als auch das Martinshorn eingeschaltet sind.
Wenn eine Gefährdung anderer Personen und Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, können diese Rechte in Anspruch genommen werden, um schnellstmöglich den Einsatzort zu erreichen.
Erkennen Sie ein Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn, so nehmen Sie sich einen kurzen Moment Zeit, um eine geeignete Möglichkeit zu finden, dem Fahrzeug Platz zu machen.
- Aus welcher Richtung/ Straße kommt das Signal?
- Zeigt das Fahrzeug eine Änderung der Fahrtrichtung an? (gesetzter Blinker)
- Stehen Sie an einer roten Ampel und es nähert sich ein Einsatzfahrzeug, so dürfen Sie die Haltelinie überfahren, wenn hierdurch kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Hieraus können Ihnen keine rechtlichen Folgen entstehen.
- Sollte es keine Möglichkeit geben, dem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen, so fahren Sie mit normaler Geschwindigkeit weiter, bis sich eine Gelegenheit zum Ausweichen ergibt.